Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
1. Lieferzeit ca. 4-6 Wochen. Die Lieferzeit wird von dem Tag an gerechnet, an dem der Auftrag fabrikationsreif wird, („Fabrikationsreif wird der Auftrag z. B. dann, wenn alle Korrekturen genehmigt und alle Präge- und Druckunterlagen (Klischee und Siebdruckschablone etc.) vorhanden sind.) Die Laufzeit von Probedrucken, Mustern, Rückfragen usw. zählt bei Berechnung der Lieferzeit nicht mit.
Alle Liefertermine gelten als annähernd. Der Besteller ist nicht berechtigt, bei Lieferungsverzug Schadenersatz oder Gewinn- entgang geltend zu machen. Fixgeschäfte im Sinne des BGB bzw. HGB werden nicht angenommen.
Lieferzeit sowie Lieferungsmöglichkeit unverbindlich ohne Nachlieferung und Schadensersatzpflicht. Erteilte Aufträge können nicht zurückgenommen werden. Ereignisse höherer Gewalt, zu denen auch Kriegsfall oder Mobilmachung gehören, ferner unbefriedigende Auskünfte berechtigen uns unsere Lieferungs- verbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. Betriebsstörungen jeder Art, wie Materialmangel, Arbeitsschwierigkeiten, Sperrung oder Störung von Verkehrswegen, Warenmangel, Maschinenbruch, entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist.
2. Beanstandungen müssen innerhalb acht Tagen nach Empfang schriftlich erfolgen. Fernmündliche Erklärungen sind für uns erst rechtsverbindlich, sobald sie von uns schriftlich bestätigt sind.
3. Rücksendungen und Annullierungen werden nur nach vorheriger Verständigung angenommen. Ebenso bedürfen nachträgliche Änderungen neuer Vereinbarung beider Teile und schriftlicher Bestätigung unsererseits. Mängel eines Teiles berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Bei mangelhafter Lieferung sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Auslesung, Ersatzlieferung oder Rückvergütung vorzunehmen. Bereits weitergegebene oder teilweise weiterverarbeitete Waren schließen eine Bemängelung aus. Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind, bleibt die Wahl des Versandweges uns überlassen. Sämtliche Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind berechtigt Teilsendungen und -berechnungen vorzunehmen. Lieferung erfolgt ab Werk, Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
4. Zahlung der Rechnung per Vorklasse.
Beim Verzug des Käufers mit der Zahlung müssen wir die bankmäßigen Zinsen und Spesen berechnen. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt.
5. Die Zahlungspflich des Käufers wird nicht berührt durch etwaige Verhandlungen wegen Preisminderung, durch den Rückstand weiterer Teile aus dem Auftrag und durch Gegenforderungen. Jedes Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrecht gegenüber unserem Zahlungsanspruch wir ausdrücklich ausgeschlossen. Beim Verzug des Käufers mit der Abnahme sind wir berechtigt, eine Nachfrist nach unserm Ermessen zu setzen, nach deren Ablauf wir ganz oder teilweise von den laufenden Verträgen zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen können.
6. Die Lieferung erfolgt wie bei Auftragserteilung vereinbart. Sofern uns einewesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt wird, durch die unser Guthaben gefährdet erscheint, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen des Kaufpreises jeweils vor dem Druck der Ware oder eine andere Sicherheitsleistung zu verlangen. Wird dieser Forderung nicht entsprochen, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe der uns bis dahin entstandenen Kosten jeder Art, jedoch mindestens 50% der Auftragssumme zu verlangen. Sollten höhere Gewalt, wirtschaftliche oder politische Verhältnisse die Lieferung unmöglich machen oder um mehr als 10% verteuern, so behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten, Lieferungen einzuschränken oder wegen Gewährung eines Aufpreises zu verhandeln.
7. Arbeiten wir nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen unserer Besteller, so übernehmen die Besteller die Haftung dafür, daß keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
8. Bei Lieferung ist bezüglich der Menge eine Toleranz von 10% sowohl nach oben als auch nach unten zulässig. Außerdem bleiben kleine Farbabweichungen sowie Schwankungen in der Materialstärke und der Materialhärte bis zu 10% nach oben oder nach unten vorbehalten,
9. Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Rechnungen unser Eigentum, auch im Falle der Weiterverarbeitung oder Veränderung. Bei einem evtl. Verkauf der Ware an Dritte können wir aus den dadurch entstehenden Forderungsrechten, die hiermit bereits im voraus abgetreten werden, anteilmäßig Zahlung verlangen, wobei ein evtl. Aufrechnungs- anspruch ausgeschlossen wird
10. Alle Lieferungen erfolgen auf Grund obiger Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist Siegen.
12. Vertreter oder andere Personen sind nicht inkassoberechtigt. Zahlung darf nur an uns erfolgen
13. Durch Auftragserteilung erklärt sich der Käufer stillschweigend mit diesen Verkaufsbedingungen einverstanden und verzichtet auf Innehaltung seiner etwa im Auftragsformular vorgedruckten, beigefügten oder sonst mitgeteilten anderslautenden Bedingungen. Sollte der Besteller eine vereinbarte Zahlungs- und Lieferungsweise (Nachnahme oder Vorkasse) nicht einhalten, ist er nicht berechtigt, dadurch entstehende Lieferverzögerungen als Fristüberschreitung zu werten. Da der Käufer die gleichen Verkaufs- und Liefer- ungsbedingungen bei Auftragserteilung erhält, kann er nicht ver- langen, die Auftragsbestätigung per Einschreiben zugestellt zu bekommen. Frühere Verkaufsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
14. Ungültigkeit einzelner Teile dieser Bedingungen berührt nicht die Verbindlichkeit der übrigen Vertragsbedingungen